Regelungen Bungalow

ART. 1 Reservierung

Die Reservierung ist persoenlich , es ist nicht uebertragbar und umfassteinen freien Vertrag awischen den beiden Pateien. Jede betreffende Mitteilung einer Reservierung fuer eine Uebernachtung muss schriftlich ( e-mail oder fax ) erfolgen. Die Reservierung fuer eine Wohneinheit gehen von Samstag zu Samstag, Sonntag zu Sonntag in der Mittel- und Hauptsaison, in der uebringen Zeit koennen auch nur Wochenenden gebucht werden. Das Personal der Direktion behaelt sich das Recht vor, das Zuteilen der Wohnparteien selbst zubestimmen. Die Reservierung wird rechtskraefig, in dem Moment, wenn die Daten der Bezahlung durch Ueberweisung oder Postanweisung angekommen sind, die die Hoehe von 50% der Gesamtkosten des Aufenthaltes, betragen soll. Die Daten der Anzahlung sollten Sie uns innerhalb von 24 Stunden (Werkstage ) 48 Stunden (Feiertage) zukommen lassen, sonst verfaellt das Recht der Reservierung. Werden die Daten der Ueberweisung nicht zu den obengenannten Zeitpunkt uebergeben, verliert der Anfragender das Recht auf die Reservierung und wird in keinem Fall entschaedigt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass der zukuemftige Gast, nach dem Empfang der Bestaetigung der Reservierung, die Daten der Ankunft und der Abfahrt, die persoenlichen Daten und alle anderen , genau zukontrollieren hat.

Im Fall einer Absage der Reservierung wird keine Anzahlung zurueck gezahlt.

ART. 2 EINTRAGUNG

Bei der Ankunft der Camper muessen Sie fuer jedes Mitglied der Gruppe einen gueltigen Ausweiss vorweisen.

ART. 3 BEZAHLUNG

Nach der Eintragung (check-in) wird der Kunde bebeten, den Betrag des Aufenthaltes im Vorraus zubezahlen. Andernfals wird die Direktion nicht den Schluessel des Bungalows aushaendigen. Fals der Aufenthalt kuerzer seinen sollte, bleibt der Betrag der Reservierung bestehen. Im Fall einer Vorrauszahlung ist keine Zurueckerstattung vorgesehen.

Die Direktion nihmt keine Schecks an.

ART. 4 Kaution

Bei der Ankumft wird fuer jede Wohneinheit eine Kaution in bar, von 200, 00 Euro , als Sicherheitsdepot verlangt, umso eventuelle Schaeden an der Wohnung sofort zubeheben. Zusammen mit der obengenannte Kaution ist eine Karte fuer die Einfahrt mit dem Auto und die Schluessel fuer das Bungalow,beinhaltet. Die Kaution wird am Tag der Abfahrt wieder zurueck gegeben, nachdem eine Kontrolle durch unserem Personal durchgefuehrt worden ist und nachdem der Schluessel und die Karte abgegeben worden ist.

ART. 5 HAUSTIERE

Die Direktion behaelt sich vor, Haustiere von kleiner Groesse innerhalb der Wohneinheiten, zu akzeptieren, die eine weitere Kaution vorsieht, welche am Tag des Mietvertrags, festgelegt wird.

ART. 6 Ankumft und Abfahrt

Die Ausgabezeit der Schluessel von den Bungalows ist von 16°° bis 21°° Uhr, am Ankumftstag. Die Zeit kann bis 24°° Uhr verlaengert werden, wenn per E-mail oder Fax schriftòich die Direktion vorher benachtigt worden wurde. Fals diese Nachricht nicht eintrifft, wird die Wohneinheit als frei betrachtet, frei von jeglichen Veinbarungen, die zuvor mit dem Kunden veinbart worden ist.

Die Abgabezeit der Schluessel des Bungalows ist um 10°° Uhr, am Tag der Abfahrt. Die Abfahrt nach dieser Zeit muss vorher mit der Direktion abgesprochen werden, andernfals wird die Anzahlung nicht ausgezahlt. Die Wohneinheit muss sauber und aufgeraeumt uebergeben werden.

Wenn dieses nicht der Fall seien sollte, werden bei der Kontrolle, 50.00 Euro von der Kaution abgezogen.

ART. 7 WOHNEINHEIT

Die Wohneinheit haben eine Kochniesche, die ueber Geschirr, Kuehlschrank und Licht verfuegen. Es sind keine Handtuecher und es kein Bettzeug, vorhanden.

ART. 8 VERBOTE

Minderjaehrige koennen nur in Begleitung von mindestens einem Erwaschsenen auf dem Campinggelaende bleiben. Es besteht ein ausdrueckliches Ruchverbot innerhalb der Wohneinheiten. Jeglicher Laerm ist waehrend der Mittagszeit (14°°-16°° ) und waehrend der Nacht (24°-08°° ) Uhr, ist untersagt. Waehrend der Hauptsaison ist der Verkehr von Autos und Motorraedern in der Mittagszeit und in der Nacht, auf dem Campinggelaende, verboten. Waehrend des Aufenthalts muessen die Autos und Motorraeder auf den Parkplaetzen, innerhalb des Campingplatzes geparkt werden, wo das Ein- und Rausfahren kontrolliert wird, aber nicht bewacht ist. Bei Verletzung dieser Regelung kann das Verkehrsmittel abgeschleppt werden, da eine Behinderung fuer den Verkehr und anderer besteht.

ART. 9 AUTO, MOTOR

Ein weiterer Parkplatz ist zahlungspflichtig und muss vorher bei der Reservierung mit der Direktion abgesprochen werden. Alle weiteren Verhehrsmittel ( bzw. Autos, Motorraeder usw.) duerfen nicht auf das Gelaende des Campingplatzes.

ART.10 STEUERN UND NEBENKOSTEN

Die Preise enthalten Strom, Wasser , Gas ein Parkplatz und die Mehrwertsteuer, alle weiteren Dienste und Service sind nicht darin enthalten. Die Extraausgaben muessen einen Tag vor der Abfahrt begliechen werden.

ART.11 UNTERBRECHUNG DES VERTRSAGS VON SEITEN DES CAMPINGPLATZES

Die Direktion nihmt sich das Recht, den Vertrag der Vermietung der Wohneinheit einseitig zukuendigen, fals der Gast nicht die Ruhezeiten auf dem Campingplatz einhaelt, oder von seitens des Besuchers die Direktion , belaestigt. In Fall eines einseitigen Kuendigung, verliert der Gast die gesamte eingezahlte Summe und wird in keinem Fall entschaedigt.

ART. 12 BESCHWERDEN

Jegliche Art von Beschwerde sollte dem Personal an der Direktion mitgeteilt werden, diese wird alles unternehmen um den Schaden wieder zu beheben.

ART. 13 VERANTWORTUNG

Die Direktion ist nicht fuer Diebstahl und verlorenen Gegenstaende verantwortlich. Ausserdem ist Sie nicht verantwortlich, wenn fuer kurze Zeit, Gas, Wasser , oder wenn technische Probleme vorhanden sind, die durch nartuerliche Einfluesse hervorgerufen worden sind, wie : Wind, Regen oder

aehnliches, wie herabfallende Aeste oder Tannenzapfen oder anderes pflanzliches Material in Zusammenhang mit wetterbedingten Situationen, oder von Seiten wilder Tiere, oder aber von Unfaellen , die von Seiten des Besuchers hervorgerufen worden sind, oder deren Ausruestung und deren Transportmittel betroffen sind.

ART. 14 SCHUTZ UND UMWELT

Damit sich jeder darauf verlassen kann, bitten wir unseren Gaesten sich an die genannten Regeln zu halten:

Schutz des Bodens:

es ist verboten, die Wartung (bzw. Oelwechsel, wechseln des Filters usw.) an seinen Transportmittel innerhalb des Campingplatzes,

es ist verboten, Trinkwasser fuer die Waesche des Autos und der Terasse zubenutzen;

es ist verboten, die Einfuehrung von chemischen und gefaehrlichen Mitteln, die der Menschen und der Umwelt schaden koennten.

Respekt der Natur:

es ist verboten, Straeucher oder Aeste von Baeumen die sich innerhalb des Campingplatzes befinden, zu entfernen.

es ist verboten, heisses Wasser oder mit Waschmitteln in der Naehe von Pflanzen, wegzuschuetten.

es ist verboten, die Erde in jeglicher Form zu veraendern,

es ist verboten, Feuer direkt auf dem Boden zu machen,

Die Behandlung mit dem Muell:

es ist verboten, den Muell irgendwo liegen zulassen, sowie die Zigarettenstummel .

Der entstehende Muell muss in die Container entsorgt werden, wobei man nach Art des Muell sortieren sollte.(Papier,Pappe,Blechdosen und Glass).

ART. 15 PRIVATSPHAERE

Jegliche Information in Bezug auf den Gast wird ausschliesslich von dem Personal des Campingplatzes verwendet, um mit dem Besucher in Kontakt bleiben zukoennen. Es ist verboten, die Daten des Besuchers an andere Personen , die nicht auf dem Campingplatz angestellt sind, weiterzugeben.

Die Angestellten haben die Pflicht sich an das Gesetz D. LGS N 196/2003 , zuhalten.

Beim Eintritt oder Reservierung gehen wir davon aus, dass Sie diese Regelungen gelesen und akzeptiert haben.

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Campingplatz. Hallo, hwillkommen auf unserer Homepage


Wir sind zwei Schwestern, Guja und Augusta und seit 2008 haben wir uns entschlossen unseren Campingplatz zufuehren.
Als in den fuenfziger Jahre unser Grossvater dieses...

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