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Preisliste
Preisliste 
PREIS AUFSTELLPLATZ 2012
(am Tag)
VORNACHSAISON 
vom 01/04 bis 31/05
vom 03/09 bis 30/09
ZWISCHENSAISON
vom 31/05 bis 01/07
vom 20/08 bis 03/09
HAUTPTSAISON
vom 01/07 bis 20/08
Erwachsener

€. 4,00

€. 7,00

€. 8,00

Kinder (6-10 Jahre)

€. 3,00

€. 5,00

€. 6,00

Zelt (+1 auto)
Wohnwagen - Wohnmobil
€.14,00
 

€.18,00

€.22,00

Kleines Zelt

€. 9,00

€.11,00

€.15,00

Tagesgaeste (mehr als ein Stunde)

€. 4,00

€ 5,00

€ 6,00

Hunde

€ 4,00

€ 5,00

€ 6,00

2 Autos

€12,00

€12,00

€12,00

2 Motoraeder

€ 3,00

€ 5,00

€ 6,00

 

Mindesbesteuerung: 1 Aufstellplatz + 2 Erwachsene.In den Gebuehren sind enthalten: Mehrwertsteuer und andere Steuen , waehrend andere Bequemlichkeiten nicht enthalten sind. Fuer jeden Aufstellplatz ist 1 Auto erlaubt ( mit enthalten im Preis).

MONATLICHE PREISE 2012

APRIL

EURO 250,00

MAI

EURO 300,00

JUNI

EURO  700,00

JULI

 EURO 1250,00

AUGUST

 EURO 1480,00

       SEPTEMBER
SAISON
EURO  600,00
 EURO 2900,00
 
PREIS BUNGALOW 2012
 
B 2 personen B 4 personen B 5 personen B 6 personen B 7 personen B 8 personen  
         
     

 

Regelungen Bungalow

ART. 1 Reservierung

Die Reservierung ist persoenlich , es ist nicht uebertragbar und umfassteinen freien Vertrag awischen den beiden Pateien. Jede betreffende Mitteilung einer Reservierung fuer eine Uebernachtung muss schriftlich ( e-mail oder fax ) erfolgen. Die Reservierung fuer eine Wohneinheit gehen von Samstag zu Samstag, Sonntag zu Sonntag in der Mittel- und Hauptsaison, in der uebringen Zeit koennen auch nur Wochenenden gebucht werden. Das Personal der Direktion behaelt sich das Recht vor, das Zuteilen der Wohnparteien selbst zubestimmen. Die Reservierung wird rechtskraefig, in dem Moment, wenn die Daten der Bezahlung durch Ueberweisung oder Postanweisung angekommen sind, die die Hoehe von 50% der Gesamtkosten des Aufenthaltes, betragen soll. Die Daten der Anzahlung sollten Sie uns innerhalb von 24 Stunden (Werkstage ) 48 Stunden (Feiertage) zukommen lassen, sonst verfaellt das Recht der Reservierung. Werden die Daten der Ueberweisung nicht zu den obengenannten Zeitpunkt uebergeben, verliert der Anfragender das Recht auf die Reservierung und wird in keinem Fall entschaedigt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass der zukuemftige Gast, nach dem Empfang der Bestaetigung der Reservierung, die Daten der Ankunft und der Abfahrt, die persoenlichen Daten und alle anderen , genau zukontrollieren hat.

Im Fall einer Absage der Reservierung wird keine Anzahlung zurueck gezahlt.

ART. 2 EINTRAGUNG

Bei der Ankunft der Camper muessen Sie fuer jedes Mitglied der Gruppe einen gueltigen Ausweiss vorweisen.

ART. 3 BEZAHLUNG

Nach der Eintragung (check-in) wird der Kunde bebeten, den Betrag des Aufenthaltes im Vorraus zubezahlen. Andernfals wird die Direktion nicht den Schluessel des Bungalows aushaendigen. Fals der Aufenthalt kuerzer seinen sollte, bleibt der Betrag der Reservierung bestehen. Im Fall einer Vorrauszahlung ist keine Zurueckerstattung vorgesehen.

Die Direktion nihmt keine Schecks an.

ART. 4 Kaution

Bei der Ankumft wird fuer jede Wohneinheit eine Kaution in bar, von 200, 00 Euro , als Sicherheitsdepot verlangt, umso eventuelle Schaeden an der Wohnung sofort zubeheben. Zusammen mit der obengenannte Kaution ist eine Karte fuer die Einfahrt mit dem Auto und die Schluessel fuer das Bungalow,beinhaltet. Die Kaution wird am Tag der Abfahrt wieder zurueck gegeben, nachdem eine Kontrolle durch unserem Personal durchgefuehrt worden ist und nachdem der Schluessel und die Karte abgegeben worden ist.

ART. 5 HAUSTIERE

Die Direktion behaelt sich vor, Haustiere von kleiner Groesse innerhalb der Wohneinheiten, zu akzeptieren, die eine weitere Kaution vorsieht, welche am Tag des Mietvertrags, festgelegt wird.

ART. 6 Ankumft und Abfahrt

Die Ausgabezeit der Schluessel von den Bungalows ist von 16°° bis 21°° Uhr, am Ankumftstag. Die Zeit kann bis 24°° Uhr verlaengert werden, wenn per E-mail oder Fax schriftòich die Direktion vorher benachtigt worden wurde. Fals diese Nachricht nicht eintrifft, wird die Wohneinheit als frei betrachtet, frei von jeglichen Veinbarungen, die zuvor mit dem Kunden veinbart worden ist.

Die Abgabezeit der Schluessel des Bungalows ist um 10°° Uhr, am Tag der Abfahrt. Die Abfahrt nach dieser Zeit muss vorher mit der Direktion abgesprochen werden, andernfals wird die Anzahlung nicht ausgezahlt. Die Wohneinheit muss sauber und aufgeraeumt uebergeben werden.

Wenn dieses nicht der Fall seien sollte, werden bei der Kontrolle, 50.00 Euro von der Kaution abgezogen.

ART. 7 WOHNEINHEIT

Die Wohneinheit haben eine Kochniesche, die ueber Geschirr, Kuehlschrank und Licht verfuegen. Es sind keine Handtuecher und es kein Bettzeug,

vorhanden.

ART. 8 VERBOTE

Minderjaehrige koennen nur in Begleitung von mindestens einem Erwaschsenen auf dem Campinggelaende bleiben. Es besteht ein ausdrueckliches Ruchverbot innerhalb der Wohneinheiten. Jeglicher Laerm ist waehrend der Mittagszeit (14°°-16°° ) und waehrend der Nacht (24°-08°° ) Uhr, ist untersagt. Waehrend der Hauptsaison ist der Verkehr von Autos und Motorraedern in der Mittagszeit und in der Nacht, auf dem Campinggelaende, verboten. Waehrend des Aufenthalts muessen die Autos und Motorraeder auf den Parkplaetzen, innerhalb des Campingplatzes geparkt werden, wo das Ein- und Rausfahren kontrolliert wird, aber nicht bewacht ist. Bei Verletzung dieser Regelung kann das Verkehrsmittel abgeschleppt werden, da eine Behinderung fuer den Verkehr und anderer besteht.

ART. 9 AUTO, MOTOR

Ein weiterer Parkplatz ist zahlungspflichtig und muss vorher bei der Reservierung mit der Direktion abgesprochen werden. Alle weiteren Verhehrsmittel ( bzw. Autos, Motorraeder usw.) duerfen nicht auf das Gelaende des Campingplatzes.

ART.10 STEUERN UND NEBENKOSTEN

Die Preise enthalten Strom, Wasser , Gas ein Parkplatz und die Mehrwertsteuer, alle weiteren Dienste und Service sind nicht darin enthalten. Die Extraausgaben muessen einen Tag vor der Abfahrt begliechen werden.

ART.11 UNTERBRECHUNG DES VERTRSAGS VON SEITEN DES CAMPINGPLATZES

Die Direktion nihmt sich das Recht, den Vertrag der Vermietung der Wohneinheit einseitig zukuendigen, fals der Gast nicht die Ruhezeiten auf dem Campingplatz einhaelt, oder von seitens des Besuchers die Direktion , belaestigt. In Fall eines einseitigen Kuendigung, verliert der Gast die gesamte eingezahlte Summe und wird in keinem Fall entschaedigt.

ART. 12 BESCHWERDEN

Jegliche Art von Beschwerde sollte dem Personal an der Direktion mitgeteilt werden, diese wird alles unternehmen um den Schaden wieder zu beheben.

ART. 13 VERANTWORTUNG

Die Direktion ist nicht fuer Diebstahl und verlorenen Gegenstaende verantwortlich. Ausserdem ist Sie nicht verantwortlich, wenn fuer kurze Zeit, Gas, Wasser , oder wenn technische Probleme vorhanden sind, die durch nartuerliche Einfluesse hervorgerufen worden sind, wie : Wind, Regen oder

aehnliches, wie herabfallende Aeste oder Tannenzapfen oder anderes pflanzliches Material in Zusammenhang mit wetterbedingten Situationen, oder von Seiten wilder Tiere, oder aber von Unfaellen , die von Seiten des Besuchers hervorgerufen worden sind, oder deren Ausruestung und deren Transportmittel betroffen sind.

ART. 14 SCHUTZ UND UMWELT

Damit sich jeder darauf verlassen kann, bitten wir unseren Gaesten sich an die genannten Regeln zu halten:

Schutz des Bodens:

es ist verboten, die Wartung (bzw. Oelwechsel, wechseln des Filters usw.) an seinen Transportmittel innerhalb des Campingplatzes,

es ist verboten, Trinkwasser fuer die Waesche des Autos und der Terasse zubenutzen;

es ist verboten, die Einfuehrung von chemischen und gefaehrlichen Mitteln, die der Menschen und der Umwelt schaden koennten.

Respekt der Natur:

es ist verboten, Straeucher oder Aeste von Baeumen die sich innerhalb des Campingplatzes befinden, zu entfernen.

es ist verboten, heisses Wasser oder mit Waschmitteln in der Naehe von Pflanzen, wegzuschuetten.

es ist verboten, die Erde in jeglicher Form zu veraendern,

es ist verboten, Feuer direkt auf dem Boden zu machen,

Die Behandlung mit dem Muell:

es ist verboten, den Muell irgendwo liegen zulassen, sowie die Zigarettenstummel .

Der entstehende Muell muss in die Container entsorgt werden, wobei man nach Art des Muell sortieren sollte.(Papier,Pappe,Blechdosen und Glass).

ART. 15 PRIVATSPHAERE

Jegliche Information in Bezug auf den Gast wird ausschliesslich von dem Personal des Campingplatzes verwendet, um mit dem Besucher in Kontakt bleiben zukoennen. Es ist verboten, die Daten des Besuchers an andere Personen , die nicht auf dem Campingplatz angestellt sind, weiterzugeben.

Die Angestellten haben die Pflicht sich an das Gesetz D. LGS N 196/2003 , zuhalten.

Beim Eintritt oder Reservierung gehen wir davon aus, dass Sie diese Regelungen gelesen und akzeptiert haben.
 

ART. 1 Reservierung

Alle Campingbesucher , Gaeste und Kinder muessen bei der Ankumft einen gueltigen Ausweiss fur jedes Familienmitglied oder Gruppe vorweisen.

(wir bitten Sie zukontrollieren, ob diese noch guelitg sind, sonst koennen wir Sir nicht auf dem Campingplatz aufnehmen; wer keinen Ausweiss hat, kann leider nicht auf dem Gelande bleiben.

Minderjaehrige werden aufgenommen, wenn Sie eine schriftliche Genehmigung von den Eltern haben.

Die Campingbesucher muessen ausserdem die Laenge Ihres Aufendhaltes angeben.

ART. 2 Minderjaehrige

Minderjaehrige sind nicht aufnehmbar, wenn Sie nicht von einem Erwaschsenen begleitet werden.

ART. 3 Anmeldung

Die Anmeldung ist persoenlich, nicht uebertragbar und sieht einen freien, beiderseitigen Vertrag vor.

Jede Mitteilung betreffend der Reservierung eines Aufendhaltes , muss schriftlich erfolgen (E-mail oder fax ).

Die Reservierung wird gueltig, in dem Moment, wenn die Daten der Bezahlung durch Ueberweisung oder Postanweisung, angekommen sind; Diese Anzahlung soll 50% vom

Gesamtbeitrag decken. Die Angaben der Anzahlung muessen innerhalb von 24 Stunden (Werktags ) und 48 Stunden (Feiertag) eintreffen, sonst ist die Reservierung ungueltig.

Fals die Angaben der Anzahlung nicht innerhalb dieser Zeit eingehen, verliert der Anfragender das Recht auf die Reservierung und wird in keinem Fall entschaedigt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass der zukuemftige Gast, nach dem Erhalt der Bestaetigung der Reservierung, alle Angaben der Ankumft und Abfahrt sorgsam ueberpruefen sollte,sowie persoenliche Angaben und andere Einzelheiten.

Im Fall einer Aufhebung der Reservierung wird die Anzahlung nicht zurueck gezahlt.

Fals der Aufendhalt kuerzer seinen sollte, als auf der Reservierung angegeben, git die Zahlungbetrag auf der Reservierung.

ART. 4 Ankumft / Abfahrt

Der Check- in wird ausschliesslich von 8°°-21°° Uhr fuer die Parzelle,;

von 16°°-21°° Uhr fuer die Wohneinheiten (es sei denn, es wurden mit der Direktion vorher andere Veinbarungen getroffen ).

Der Check-out wird nicht vor 8°° Uhr ausgefuehrt,und nicht spaeter als 10°° Uhr morgens am Tag der Abfahrt fur die Parzelle , sowie fuer die Wohneinheiten,( inclv. Mehrwertsteuer, wie mit der Direktion ausgemacht ). Nach dieser Zeit wird ein weiterer Tag angerechnet, weil imFall der naechsten Gaeste ein finanzieller und moralischer Verlust ensteht, die ihren Aufendhalt nicht zum abgesprochenen Zeitpunkt antreten konnten.

Das Bungalow ( Camper oder die Parzelle werden fuer den ankommenden Gast bis 24 °° Uhr am Ankumftstag frei gehalten, es sei denn ein schriftliches Schreiben das der Direktion zugekommen ist, verlaengert die angegebene Zeit.

Ist diese Zeit abgelaufen, wird der Vertrag fuer nichtig erklaert und darum kann die Direktion anders handeln und erneut, das Bungalow, Wohnmobil oder die Parzelle , vermieten.

ART. 5 Kaution

Bei der Ankunft fuer muss fuer das Bongalow/Wohnmobli eine Kaution von 200,00 Euro als Depot hinterlegt werden( im Fall von Haustieren wird die Direktion eine weitere Kaution verlangen, die bei der Ankumft festgelegt wird.

ART. 6 Haustiere

Kleine und mittelgrosse Hunde , (gegen eine Gebuehr) sind im Camper, im Wohnwagen und im Zelt zu jeder Jahreszeit erlaubt. Es ist Pflicht , das Imfbuch voezuweisen ; es ist ausserdem Pflicht den Ausweiss mit der Impfung Anittollwut, vorzuweisen.

Die Besitzer von Hunden muessen Ihre Tiere an der Leine mit Maulkorb halten und gelegndlich diese ausserhalb des Campingplatzes, auszufuehren. ( Fuer alle Faelle, tragen Sie eine Tuete und Handschuhe bei sich.

Wer sich nicht fuer die Sauberkeit seiner Tiere kuemmert wird mit 50,00 Euro bestraft und vom Campingplatz verwiesen.

Die Annahme von Hunden haengt von der Zahl der schon anwesenden Tieren auf dem Gelaende ab.

Wir weisen ausserdem darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, die Hunde waehrend der Sommermonate zum Strand mitzufuehren.

ART. 7 Bezahlung

Bei der Ankunft muss 50% vom Gesamtpreis fuer den Aufendhalt im Zelt, Wohnwagen oder Camper bezahlt werden; der Restbetrag muss einen Tag vor der Abfahrt bezahlt werden.

Fuer den Fall des Bungalows und W ohneinheiten muss der ganze Betrag am Ankumftstag bezahlt werden. Fals die Anzahlung nicht erfolgen sollte, kann die Direktion den Gast zurueck weisen. Im Fall fuer verspaetere Ankuemfte oder vorverlegten Abfahrten werden keine Rueckerstattung durchgefuehrt.

ART. 8 Wiederabgabe

Die Wohneinheit und die Parzelle muessen sauber und aufgeraeumt hinterlassen werden. Andernfals werden bei der Kaution 50.00 Euro von der Kaution einbehalten. Fuer die Parzelle sind es 20.00 Euro , die vom Gesamtpreis daraufhin mehr verlangt werden.

ART. 9 Ruhezeiten

Von 24°° Uhr - 8°° Uhr und von 14°° Uhr - 16°° Uhr sind die Ruhezeiten einzuhalten. Daraufhin ist das Einfahren und Rausfahren vom Campingplatzgelaende mit den eigenen Fahrzeugen. Ausserdem muessen alle laute Geraeusche sowie Laerm vermieden werden, die andere soehren koennten, welche ausruhen wollen.

ART. 10 Verbote

In jeder Stunde des Tages sind Laerm und laestige Geraeusche verboten; Fernsehgeraete und Radios koennen nur bei leiser Lautstaerke benutzt werden. Die Autobesitzer muessen im Schrittempo auf das Caempinggelaende fahren, ausserhalb der Mittagszeit.

Es ist ausdruecklich verboten, Fussball zuspielen oder mit dem Fahrrad zufahren, wenn es sich um Wettspiele handelt.

Kinder muessen immer von den Eltern begleitet werden, wenn diese die Ausruestung oder die Toilettenanlagen, benutzen.

Die Eltern sind fuer Ihre Kinder verantwortlich.

Die Direktion lehnt jede Verantwortung, ab.

Es ist verboten, Papier, Muell und Zigarettenstummel auf dem Boden zuwerfen.

Es ist verboten, Geschirr und Waesche ausserhalb der bestimmten, zweckmaessige Plaetze , zuwaschen.

ART. 11 Hygieneeinrichtungen

Die Hygieneeinrichtungen sind in centralen, in Gruppen angelegte Einrichtungen gebaut. Die eine korrekte Benutzung verlangt , auch gegenueber anderen Gaesten und die mit einigen elementaren Regeln verbunden sind.

Es ist verboten, die chemischen WC's, in den Toiletten des Campingplatzes auszuleeren. Die Uebertretung dieser Richtlinie wird mit 100,00 Euro bzw. je nach Schaden , bestraft. Diese muessen in den dafuer bestimmten Anlagen ausgeleert werden.

ART. 12 Die Erhaltung der Umwelt

Damit diese erhalten bleibt, bitten wir unsere Gaeste sich an folgenen Regeln zuhalten:

Schutz des Bodens:

es ist verboten ,Loecher oder Graben zugraben

es ist verboten, die Wartung ihrer Fahrzeuge auf dem Campinggelaende (zb. Oelwechsel Wechsel von Filtern usw.)

es ist verboten, den Verbruauch des Trinkwasser vom Campingplatz fuer die Autowaesche oder die Reinigung von der Veranda, zu benutzen.

es ist verboten , chemische Produkte und welche die fuer Personen und Umwelt schaedlich seinen koennten, auf dem Campingplatz zufuehren.

Respekt fuer die Natur:

es ist verboten, Vorhaenge (Planen von Baum zu Baum zuspannen,

es ist untersagt, Streucher, Rinde von Baeumen und Aesten abzuschneiden, oder Pflanzen und Baeume die sich auf dem Caempingplatzgelaende befinden, zubeschaedigen.

es ist verboten, heisses Wasser oder Waschmittel in der Naehe von Pflanzen zuschuetten.

es ist untersagt, den Boden in irgendeiner Art zu veraendern.

es ist verboten, Feuer direkt auf dem Boden zumachemn.

Muell entsorgen

es ist verboten, Muell oder Zigarettenstummel auf den Boden zuwerfen,

Der entstehender Muell muss inden entsprechenden Kontainer entsorgt werden, wobei man diese von Papier, Pappe Dosen aus Alluminium, sowie Glas, trennen sollte.

Fuer das Unterlassen dieser Richtlinie wird ein Bussgeld verlangt und vom Campingplatz verwiesen.

ART. 13 Bschwerden

Jede Art von Beschwerde muss dem Personal der Direktion bekannt gemacht werden, welcher alles nur moegliche unternehmen wird um schlimmeres zuverhindern.

ART. 14 Eigenverantwortung

Jeder Gast ist verpflichtet auf seine Gegenstaende aufzupassen. Die Direktion ist in keinem Fall dafuer verantwortlich, wenn Gegenstaende verloren oder gestohlen werden.

sowie , wenn parkende Autos beschaedigt werden.

ART. 15 Aufloesung des Vertrags von Seiten des Campingplatzes

Die Direktion nihnmt sich das Recht, einseitig den Vertrag zu unterbrechen, wenn der Gast die Ruhe des Campingplatzes stoert oder aufgrund eines Fehlverhaltens von seitens des Gastes gegenueber der Direktion bzw, der Campinggaeste.

Im Fall einer einseitigen Einstelliung des Vertrags, verliert der Gast die Gesamtsumme die bezahlt worden ist und wird in keinem Fall erstattet.

Die Direktion nihmt sich das Recht, jeden der fuer Vandalismus und Belaestigung verantwortlich ist, zu verweisen.

ART .16 Hinzugefuegte Bestimmungen

Die Direktion nihmt sich das Recht in jedem Moment eines Verdachts, Bestimmungen, Normen und Zeiten usw. , von diesen gebrauch zumachen, wo es noetig ist.

ART. 17

Jede Information des Besuchers wird ausschliesslich vom Personal des Campingplatzes Dal Pino behandelt, nur zum Zweck ,mit dem Gast in Verbindung zu bleiben.

Es ist verboten, die Daten des Besuchers weiter zu leiten gegenueber Personen , die nicht auf dem Campingplatz Dal Pino arbeiten. Das Personal ist verpflichtet sich an das Gesetz D. LGS N 196/2003, zuhalten.

Beim Eintritt oder Reservierung gehen wir davon aus, dass Sie diese Bestimmungen gelesen und akzeptiert haben.

  
 
 
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